Sprungziele
Seiteninhalt

EFRE Hessen

Der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) in Hessen 2021-2027 umfasst nach dem Operationellen Programm drei Prioritäten:

  1. „Ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa“: Hierunter werden die Entwicklung und der Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten in hessischen Forschungseinrichtungen und die Einführung fortschrittlicher Technologien in Unternehmen sowie in Handwerk und KMU gefördert.
  2. „Ein grünerer, CO2-armer Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft und einem widerstandsfähigen Europa“: In dieser Priorität werden Pilot-, Demonstrations- und Entwicklungsvorhaben aus dem Bereich Energieeffizienz und innovativen Energietechnologien gefördert. Des Weiteren sind Investitionen in den produktionsintegrierten Umweltschutz und Maßnahmen für effiziente und CO2-arme Wärmenetze und Abwärmenutzung förderfähig. Darunter fällt u. a. auch die Abwärmenutzung von Rechenzentren im RheinMain-Gebiet.
  3. „Eine nachhaltige, multimodale städtische Mobilität im Rahmen des Übergangs zu einer CO2-neutralen Wirtschaft“: Unter dieser Priorität sollen u. a. die Einrichtung von Mobilitätsstationen, die Förderung von Wasserstoff- und Elektroladestellen sowie umwelt- und klimafreundliche Infrastrukturen des ÖPNV unterstützt werden.

Antragsberechtigte

Je nach Prioritätsachse und Maßnahme können unter anderem folgende Akteure einen Antrag stellen: Städte, Gemeinden, Landkreise, KMU, Universitäten und Forschungseinrichtungen, Vereine, Verbände.

Budget und Förderhöhe

Das hessische EFRE-Programm hat eine Mittelausstattung von 248,7 Mio. Euro. Die Maßnahmen werden mit maximal 40 Prozent aus dem EFRE gefördert. Je nach spezifischem Ziel und Maßnahme sind die Förderung von Personal- und Sachkosten, Infrastrukturen und Ausrüstungen sowie Beratungsmaßnahmen möglich.

Voraussetzungen

In der Förderperiode 2021 bis 2027 bleibt ganz Hessen förderfähig. Lediglich bei der Maßnahme Förderung von Investitionen und technologischer Modernisierung von KMU ist die EFRE-Förderung auf strukturschwache Landesteile begrenzt. Diese sind die Kreise des Regierungsbezirks Kassel und Gießen sowie die strukturschwachen Gebiete der Landkreise Darmstadt-Dieburg und Bergstraße sowie die Gemeinde Biblis. Bei der Förderung von umwelt- und klimafreundlicher städtischer Mobilität sind nur funktionale urbane Räume förderfähig.

Antragstellung

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung ist die Verwaltungsbehörde des EFRE und für die inhaltliche und finanzielle Programmkoordination zuständig. Die Antragstellung läuft in der Regel über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank des Landes Hessen (WIBank). Einen Antrag auf die Förderung durch EFRE-Mittel können Antragsteller direkt bei der WIBank stellen. Projektträger müssen sich hierfür zunächst registrieren.

Seit dem 16. August 2022 können die ersten Anträge in der neuen Förderperiode 2021 bis 2027 im Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) in Hessen gestellt werden.

In dieser ersten Tranche sind Förderaufrufe in drei Förderprogrammen geöffnet worden:

Ferner können ab dem 5. Dezember 2022 Anträge bei folgenden Förderprogrammen gestellt werden:

  • Förderung von Wissens- und Technologietransfer
  • Förderung von Forschungsinfrastruktur und Forschungsgroßgeräten an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
  • Förderung von Investitionen und technologischer Modernisierung in KMU

Informationen zu diesen Programmen finden Sie hier.

Seit dem 24. April 2023 können ferner Anträge in folgenden Programmen gestellt werden:

  • Förderung der Gründungsbereitschaft und des Unternehmertums
  • Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Seit dem 29. November 2023 können Anträge in folgenden Programmen gestellt werden:

Der Förderaufruf ist hier abrufbar. 

Weitere Informationen und Kontakte finden Sie in der Bekanntmachung im Staatsanzeiger des Landes Hessen.

Weiterführende Informationen

Kontakt

zum Seitenanfang