Horizont 2020
Horizont 2020 ist das Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation in der Förderperiode 2014-2020. Es zielt darauf ab, EU-weit eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft sowie wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen. Gleichzeitig soll zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden.
Wesentliche Ziele des Förderprogramms sind die Vermarktung von Forschungsergebnissen sowie die Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen. Horizont 2020 ist in drei Säulen unterteilt:
- Wissenschaftsexzellenz
- Führende Rolle der Industrie
- Gesellschaftliche Herausforderungen
Der Schwerpunkt „Wissenschaftsexzellenz“ bietet vor allem Instrumente zur Förderung von Grundlagenforschung – sowohl für einzelne Forscher als auch für Gruppen. Die zweite Säule richtet sich gezielt an die industrielle Forschung und Entwicklung. Unter „Gesellschaftliche Herausforderungen“ wurden sieben Themenkomplexe gebündelt. Dort sollen interdisziplinäre Lösungen für drängende und länderübergreifende Herausforderungen gefunden werden, die Einzelstaaten alleine nicht lösen können. Zu diesen gehören zum Beispiel demografischer Wandel, Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit und Klimawandel.
Die Förderperiode 2014-2020 ist abgelaufen, es werden keine neue Förderaufrufe in Horizont 2020 geöffnet. Mit Horizont Europa wird es jedoch ein ähnlich aufgebautes Nachfolgeprogramm für 2021-2027 geben, dessen konkrete Programmierung sich zurzeit noch in der finalen Ausarbeitung befindet . Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir an dieser Stelle und in unserem Europa Info informieren.
Antragsberechtigte
Berechtigt sind Rechtspersonen wie Unternehmen, Universitäten, Fach- und private Hochschulen sowie öffentliche Beschaffungsstellen, Forschungsorganisationen, Vereine, Verbände und KMU.
Budget und Förderhöhe
Das Budget in der jetzigen Förderperiode beträgt ca. 79 Milliarden Euro. In der Regel liegt die Förderquote bei 100 Prozent. Dies gilt beispielweise für gemeinnützige Einrichtungen. Nur bei Innovationsmaßnahmen sowie bei der Kofinanzierung von Programmen ist eine Förderquote von 70 Prozent vorgesehen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind alle Rechtspersonen aus einem EU-Mitgliedstaat, einem assoziierten Staat oder einem Drittland, die in den Beteiligungsregeln des Programms genannt sind. Grundsätzlich müssen an einem Forschungsprojekt mindestens drei voneinander unabhängige Einrichtungen aus drei EU-Mitglied- oder assoziierten Staaten beteiligt sein. In den meisten Fällen liegt die Anzahl der Partner an erfolgreichen Projektanträgen jedoch weit höher. Eine Einzelförderung gibt es nur bei ausgewählten Programmteilen und Aufrufen.
Das Programm finanziert direkte Kosten unter anderem für Personal, Unteraufträge, Reisekosten sowie für große Forschungsinfrastrukturen. Indirekten Kosten wie Raummiete, Strom, Telefon und Heizung werden für alle Teilnehmer durch eine Pauschale in Höhe von 25 Prozent erstattet. Der Antrag ist in englischer Sprache zu stellen.
Antragstellung
Projektaufrufe zu einzelnen Themen finden laufend statt. Diese werden auf dem Teilnehmerportal von Horizont 2020 veröffentlicht. Über dieses Teilnehmerportal können auch die Anträge bei der Europäischen Kommission eingereicht werden.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Für Antragsteller stehen vielfältige Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung. Es gibt insgesamt 20 Nationale Kontaktstellen zu verschiedenen Schwerpunkten.