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Digitales Europa (DIGITAL)

Mit dem neuen EU-Programm „Digitales Europa“ (DIGITAL) möchte die EU erstmals strategische digitale Kapazitäten und Fähigkeiten sowie die digitale Transformation und Verbreitung digitaler Anwendungen in Wirtschaft und Gesellschaft unterstützen. Für die Jahre 2021-2027 sind Vorhaben mit diesen Schwerpunkten förderfähig:

    • Hochleistungscomputer,
    • Künstliche Intelligenz,
    • Cybersicherheit,
    • Digitale Fähigkeiten und Kompetenzen,
    • Digitale Anwendungen in Gesellschaft und Wirtschaft (inkl. EU-Netzwerk der "Digital Innovation Hubs").

Antragsberechtigte

Grundsätzlich sind alle juristischen Personen der Europäischen Union antragsberechtigt. Allerdings unterscheiden sich die Addressatengruppen zwischen den Teilbereichen (teilweise eher Unternehmen und Innovationseinrichtungen, teilweise auch Behörden und öffentliche Einrichtungen). Mit Blick auf Technologieorientierung und Projektdimension richtet sich dabei nur ein Ausschnitt der konkreten Förderaufrufe an einzelne kommunale und regionale Akteure.

Eine Teilnahme an den Aufrufen für die Europäischen "Digital Innovation Hubs" steht außerdem nur bereits national vorausgewählten Einrichtungen/Konsortien offen. Hierunter findet sich auch eine Bewerbereinrichtung aus der Metropolregion FrankfurtRheinMain.

Budget und Förderhöhe

Das Gesamtvolumen des Programmes Digitales Europa für 2021-2027 beträgt 7,5 Milliarden Euro (in laufenden Preisen).

Davon stehen jeweils ca. 2 Milliarden Euro für Hochleistungscomputer und KI, 1,6 Milliarden Euro für Cybersicherheit, 580 Millionen für digitale Fähigkeiten und etwas mehr als 1 Milliarde Euro für digitale Anwendungen in Gesellschaft und Wirtschaft zur Verfügung.

Wo die Förderung in Form von Zuschüssen stattfinden wird, können diese bis zu 100 Prozent der Projektkosten umfassen. Bei den EU-Digital Innovation Hubs ist eine 50 Prozent-Kofianzierung vorgesehen.

Voraussetzungen

DIGITAL wird durch sogenannte Arbeitsprogramme umgesetzt. Die aktuellen Arbeitsprogramme für 2023/2024 sind online einsehbar.

Neben dem allgemeinen Arbeitsprogramm (u. a. mit Förderlinien für Plattformen zur Unterstützung von Smart City- oder Smart Mobility-Anwendungen, für Qualifizierungs- und Bildungsprogramme, für die Stärkung des Vertrauens in digitale Lösungen oder den Aufbau eines „europäischen digitalen Verwaltungsökosystems“) gibt es u. a. für die Arbeitsbereiche Cybersecurity und die Digital Innovation Hubs separate Arbeitsprogramme.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über das EU Funding & Tenders-Portal.

Die in den Arbeitsprogrammen vorgesehenen konkreten Förderaufrufe sind dort mit den verschiedenen über das Jahr verteilten Antragsfristen einsehbar.

Weitere Informationen


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