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22.07.2020

MFR und Aufbaufonds: Das bedeutet die Einigung für FRM

Flag of the European Community in front of the Eurotower in Frankfurt am Main
Flag of the European Community in front of the Eurotower in Frankfurt am Main

Nie zuvor hatten die europäischen Staats- und Regierungschefs so lange um eine Einigung gerungen: In den frühen Morgenstunden des 21. Juli zurrte der Europäische Rat nach viertägiger Verhandlung in Brüssel dann doch den Rahmen für den zukünftigen EU-Haushalt 2021 bis 2027 und ein Wiederaufbauinstrument „Europa der nächsten Generation“ fest. Dass die neuen EU-Förderprogramme 2021 pünktlich starten können, ist damit wahrscheinlicher geworden.

Im eigentlichen EU-Haushalt werden über sechs Jahre hinweg 1,074 Billionen Euro verfügbar sein. Auf die für die Metropolregion FrankfurtRheinMain relevanten EU-Programme sollen nach den Vorstellungen der Staats- und Regierungschefs folgende Summen entfallen:

  • In der Regionalförderung (EFRE/ESF) sind für hochentwickelte Regionen 27,2 Mrd. Euro sowie für europäische territoriale Kooperationen (INTERREG) 7,95 Mrd. Euro vorgesehen;

  • Für die Forschungs- und Innovationsförderung (Horizont Europa) gibt es 75,9 Mrd. Euro plus 5 Mrd. aus dem Wiederaufbauinstrument;

  • 21,3 Mrd. Euro für Verkehrsinfrastrukturen (CEF);

  • 1,8 Mrd. Euro für digitale Infrastrukturen (CEF) und 6,7 Mrd. für digitale Anwendungen (Digital Europe);

  • Städtepartnerschaften werden ein Teil des Programms „Europa der Rechte und Werte“ sein, für das 841 Mio. Euro veranschlagt sind;

  • Für Austausch, Bildung und Jugend werden 21,2 Mrd. Euro eingestellt (ERASMUS+).

Finanziert wird dies überwiegend aus Zuweisungen der Mitgliedstaaten, wobei die EU-Kommission ab dem nächsten Jahr mit einer Abgabe auf nicht-recycelbare Plastikabfälle eine weitere direkte Einnahmequelle erschließen darf.

Das Wiederaufbauinstrument soll ergänzend mit einem Volumen von 750 Mrd. Euro die Erholung vom durch die COVID-19-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Einbruch unterstützen – 390 Mrd. Euro in Form von Zuschüssen, 360 Mrd. Euro in Form von Krediten. Kern des Instruments wird eine 672,5 Mrd. Euro umfassende Aufbau- und Resilienzfazilität sein, für die die Mitgliedstaaten an den Empfehlungen des europäischen Semesters orientierte Wiederaufbaupläne vorlegen und genehmigen lassen müssen. Die EU-Mitgliedstaaten wollen für das Wiederaufbauinstrument auch erstmals gemeinsam Schulden am Kapitalmarkt aufnehmen.

Bevor diese Einigung zwischen den Mitgliedstaaten Realität werden kann, ist die Zustimmung des Europäischen Parlamentes erforderlich. Ob und in welcher Form eine stärkere Verknüpfung zwischen EU-Fördergeldern und der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeitsstandards erfolgen wird, ist ebenfalls noch offen.

 

 

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