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18.02.2019

Neue EU-Richtlinie erleichtert Zugang zu Daten des öffentlichen Sektors

3D particles connection © mik38
3D particles connection © mik38

Open-Data heißt es in der EU nun auch für die Dokumente der öffentlichen Hand: Privaten Unternehmen müssen nämlich künftig auf Anfrage sämtliche Daten des öffentlichen Sektors zur kommerziellen und nicht-kommerziellen Weiternutzung zugänglich gemacht werden. Das ist die Kernbotschaft der Einigung zwischen Europäischem Parlament und Europäischem Rat bei den Verhandlungen zur Neufassung der sogenannten PSI-Richtlinie („Public Sector Information“).

Sofern verhältnismäßig, soll diese Weiternutzung in elektronischer Form und in einem maschinenlesbaren, offenen Format binnen 20 Tagen ermöglicht werden. Dabei dürfen nur Kosten, die für die Aufbereitung und Zugänglichmachung der Dokumente anfallen, in Rechnung gestellt werden. Mit spezifischen Ausnahmen erfasst die Richtlinie auch öffentliche Unternehmen, Archive und Forschungseinrichtungen. Eine besondere Neuerung der Richtlinie ist die Einführung sogenannter „hochwertiger Datensätze“: Weil die Weiternutzung dieser Daten soziökonomisch besonders gewinnbringend ist, müssen diese komplett kostenfrei zugänglich gemacht werden.

Über die weiteren Bestimmungen der Neufassung und das konkrete Inkrafttreten informieren wir in unserem Europa Info 02/2019 sowie in einem spezifischen Faktenblatt Dort findet sich alles Wissenswerte nochmals auf einen Blick online zusammengefasst.

 

 

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