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16.04.2019

40 TAGE BIS ZUR EUROPAWAHL: Was leistet das Europäische Parlament für mich?

iStock-1133799219-EP-Bruessel_Filter_klein iStock © GoodLifeStudio
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In 40 Tagen ist Europawahl – ein wichtiges Datum! Wir wählen das Europäische Parlament (EP), das mit seinen Entscheidungen Einfluss nimmt auf das Zusammenleben in Europa und auf unseren eigenen Alltag. Denn – ohne eine Mehrheit im EP kann heute keine europäische Richtlinie oder Verordnung mehr erlassen werden.

Große Fragen wie europäische Klimaschutzziele oder das Daten- und Urheberrecht, aber auch Konkretes wie CO2- und Luftschadstoffgrenzwerte, die Abschaffung der Zeitumstellung oder die maximale Höhe von Auslandstelefontarifen hängen von den Entscheidungen des EP ab. Die Zeiten, in denen die Europawahl ein eher symbolisches Ereignis war, sind längst vorbei.

Die Abgeordneten kontrollieren außerdem die Arbeit der Europäischen Kommission, müssen über den EU-Haushalt, also die Verwendung der EU-Gelder, bestimmen und befinden über internationale Abkommen, wie bspw. Freihandelsverträge. Und auch für die Frage der zukünftigen Weiterentwicklung der Europäischen Union sind ihre Impulse und Visionen von Bedeutung.

Die Zusammensetzung des Parlaments und die Haltungen der Abgeordneten beeinflussen, was in der Europäischen Union beschlossen wird. Ihre Wahl am 26. Mai beeinflusst daher die Antwort auf viele wichtige Europa-Fragen. Auch wenn es keine europäischen Wahlkreise gibt, fungieren die Europaabgeordneten auf der Parteiliste Ihrer Wahl als Ihre direkten Vertreter und Ansprechpartner vor Ort in Brüssel.

Kurzum: Die Arbeit des Europäischen Parlamentes betrifft uns alle. Gehen Sie wählen, denn Ihre Stimme macht einen Unterschied.

Seit seiner Gründung als „Parlamentarische Versammlung“ 1957 hat sich das Europäische Parlament nämlich von einer beratenden Versammlung nationaler Delegationen zur direkt gewählten europäischen Volksvertretung gewandelt. Neben der Einführung der Direktwahl durch die Bevölkerung 1979 wurden die Kompetenzen des Parlamentes u.a. in den Verträgen von Maastricht 1992 und zuletzt im Vertrag von Lissabon 2009 erheblich erweitert. In allen Zuständigkeitsbereichen der Europäischen Union ist es zusammen mit der Vertretung der Regierung der Mitgliedsstaaten, dem Rat der Europäischen Union, vollwertiger Gesetzgeber.

Wenngleich das „ordentliche Gesetzgebungsverfahren“ in der EU also mit der Gesetzgebung in Deutschland zwischen Bundesrat und Bundestag verglichen werden kann, gibt es eine Ausnahme: Das Europäische Parlament kann keine Gesetzesentwürfe selbst initiieren. Dieses Recht hat in der EU nur die Europäische Kommission. Allerdings besitzt das Parlament seit 2009 bei der Zusammensetzung der Kommission ein Vetorecht und konnte mit dem Spitzenkandidaten-Kompromiss von 2014 durchsetzen, dass Präsident der EU-Kommission nur werden kann, wer zuvor Spitzenkandidat einer der europäischen Parteifamilien gewesen ist. Das EP spielt damit auch eine gewichtige Rolle bei der Besetzung des EU-Spitzenamtes und der daraus folgenden Prioritätensetzung.

 

 

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