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13.12.2019

Ausschuss der Regionen stärkt Metropolregionen in Europa

3D particles connection © mik38
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Metropolregionen sind entscheidend für die praktische Umsetzung der politischen Ziele der EU. Das wird nun auch immer mehr von den EU-Institutionen erkannt.

So hat der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) als Vertretung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf europäischer Ebene eine Stellungnahme zu den “Herausforderungen der Metropolregionen und ihrer Position in der zukünftigen Kohäsionspolitik“ angenommen. Dies ist ein besonderes Signal, weil sich damit ein EU-Gremium zum ersten Mal inhaltlich mit der Rolle der Metropolregionen auseinandersetzt. Ziel des Papiers ist es, dass Metropolregionen unmittelbar in die Gestaltung der Kohäsionspolitik, d. h. in die Umsetzung und Evaluierung der operationellen Programme sowie der EU-Projekte einbezogen werden.

Denn nach EU-Definition ist eine Region die erste verfasste administrative Ebene unterhalb der Mitgliedstaaten. Das sind in Deutschland die Bundesländer. In der weiteren Systematik gibt es Regierungsbezirke sowie Kreise und kreisfreie Städte. Metropolregionen wie FrankfurtRheinMain kommen in der EU-Systematik bislang nicht vor – was diesen oft den direkten Zugang zu Entscheidungsprozessen der EU verschließt. Das Europabüro setzt sich dafür ein, dass sich dies ändert.

Deshalb war das Europabüro der Metropolregion FrankfurtRheinMain auch an der Ausarbeitung der AdR-Stellungnahme beteiligt und brachte sich bereits in den vorbereitenden Gesprächen in Brüssel ein. Dazu hatte das Europabüro ebenso eine eigene Stellungnahme entworfen. Für uns zentrale Herausforderungen wie nachhaltiger Verkehr, die Bewältigung der Energiewende und den Fachkräftemangel griff der Berichterstatter auf. Mit Blick auf den strittigen Punkt einer europaweit einheitlichen Definition von Metropolregionen konnte außerdem eine Definition, die z. B. nicht den Gegebenheiten der polyzentrischen deutschen Metropolregionen entspricht, aus den ersten Entwürfen gestrichen werden.

Die AdR- Stellungnahme wurde in der Plenumssitzung am 4./5. Dezember 2019 angenommen.

 

 

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