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07.03.2019

Förderung sauberer Fahrzeuge: Einführung von Vergabe-Quoten

Ecological electric car, electric vehicle, electromobile concepts. Electric car recharge a battery in recharge station (charge point). © iStock/Jirsak
Ecological electric car, electric vehicle, electromobile concepts. Electric car recharge a battery in recharge station (charge point). © iStock/Jirsak

Die öffentliche Hand und öffentliche Dienstleister in der Personenbeförderung sollen mit ihren Vergaben künftig die Nachfrage nach sauberen und energieeffizienten Fahrzeugen in Europa erhöhen und so bei der Förderung nachhaltiger Antriebsarten als Vorbild vorangehen. Das sieht ein Kompromiss zur Neufassung der Richtlinie zur Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (sog. „Clean Vehicles Directive“, 2018/0291(COD)) vor, auf den sich kürzlich Vertreter des Europäischen Parlamentes und des Rats der Europäischen Union einigten.

Kernstück des Kompromisses ist die Einführung verbindlicher Mindestquoten an der Gesamtvergabe innerhalb der jeweiligen Mitgliedsstaaten in den Zeiträumen bis Ende 2025 sowie 2026 bis Ende 2030. So müssen beispielsweise 38,5 % der von der öffentlichen Hand neubeschafften PKWs und leichten Nutzfahrzeuge in Deutschland künftig „sauber“ sein. Bei den Bussen wird der Anteil sauberer Antriebe bis Ende 2025 bei 45 % und bis Ende 2030 bei 65 % liegen. Die Hälfte dieser Busse soll dabei laut Kompromisstext quasi komplett emissionsfrei sein. Der Geltungsbereich der Richtlinie schließt neben dem Kauf auch Leasing, Miete und Mietkauf sowie Nachrüstungen mit ein.

Die konkreten Bestimmungen des Kompromisses und die genauen Definitionen eines sauberen Fahrzeugs haben wir in einem Faktenblatt kompakt zusammengefasst. Außerdem berichten wir über die Einigung in Ausgabe 03/2019 des Europa Infos.

 

 

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