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01.06.2021

Städtepartnerschaften: Neue Förderaufrufe

Happy friends celebrating the success with high five © Martin Dimitrov
Happy friends celebrating the success with high five © Martin Dimitrov

EfBB – so lautete in der abgelaufenen Förderperiode 2014 – 2020 das Zauberwort in Sachen EU-Fördermöglichkeiten für Städtepartnerschaften. Auch in der neuen Förderlandschaft gibt es wieder ein Programm, das den Austausch von Bürgerinnen und Bürgern zwischen EU-Mitgliedstaaten unterstützt – allerdings nun unter neuem Namen und eingegliedert in ein übergreifendes Programm.

Dieses nennt sich „Bürgerinnen und Bürger, Rechte und Werte“. Es zielt in größerem Rahmen darauf ab, die in den EU-Verträgen verankerten Rechte und Werte zu schützen und offene, gleichberechtigte und inklusive Gesellschaften zu verwirklichen.

Spezifischere Ziele werden durch vier Aktionsbereiche verfolgt, wovon einer das ehemalige EfBB fortsetzt: Wie im Vorgängerprogramm werden im Aktionsbereich 3 „Bürgerbeteiligung und Teilhabe“ neben Maßnahmen zur Stärkung der Bürgerbeteiligung, z. B. auch Austauschvorhaben zwischen Bürgerinnen und Bürgern in Form von Städtepartnerschaften oder Stadtnetzwerken sowie Projekte zum Geschichtsbewusstsein gefördert.

In den weiteren Aktionsbereichen finden Projekte Unterstützung, die dem Schutz und der Förderung der europäischen Grundwerte und Rechte, der Nicht-Diskriminierung sowie der Gleichstellung der Geschlechter dienen. Außerdem ist die Bekämpfung von Gewalt, inklusive geschlechterspezifischer Gewalt, ein förderfähiges Ziel.

Ende April hat die EU-Kommission das erste Arbeitsprogramm für die Jahre 2021 und 2022 veröffentlicht und inzwischen sind auch die ersten konkreten Förderaufrufe geöffnet – unter anderem im Aktionsbereich 3. Jeweils bis zum 26. August 2021 läuft die Bewerbungsfrist in den ersten Calls zu Städtepartnerschaften und Städtenetzwerken, bis zum 22. Juni 2021 im Bereich Geschichtsbewusstsein.

Wie bisher auch werden dem regelmäßig weitere Aufrufe folgen und auf dem Portal „Funding & Tender Opportunities“ veröffentlicht. Neben vertiefenden Informationen zu den Aufrufen gibt es dort auch die Möglichkeit, potenzielle Projektpartner zu finden und Projekteinträge einzureichen.

Die Umsetzung des Programms erfolgt zentral über die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA). Beratung gibt es in Deutschland über die Kontaktstelle „Europa für Bürgerinnen und Bürger“.

Weiterführende Informationen finden sich auch in der Fördermittel-Sparte dieser Website.

 

 

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