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01.04.2019

Nächste Runde WiFi4EU am 4. April um 13 Uhr

Euro Symbol in front of the European Central Bank instamatics © instamatics
Euro Symbol in front of the European Central Bank
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Nein, es ist kein Aprilscherz: Bereits am kommenden Donnerstag, den 4. April 2019 um 13 Uhr MEZ können sich die auf der WiFi4EU-Webseite registrierten Gemeinden für einen Gutschein von bis zu 15.000 Euro zur Finanzierung von öffentlichen WLAN-Hotspots bewerben.

Die Europäische Kommission gab das Startdatum für das erste WiFi4EU-Antragsverfahren 2019 am 1. April bekannt. Dieses Mal werden 3.400 Gutscheine im Windhundverfahren vergeben – das sind 600 mehr als beim letzten Aufruf 2018.

Interessierte Kommunen müssen sich – sofern noch nicht erfolgt – im Vorfeld online registrieren und einige Nachweisdokumente hochladen. Erst dann ist am 4. April um 13 Uhr MEZ eine Antragstellung möglich. Die Gemeinden werden dabei nicht nach qualitativen oder strukturellen Kriterien, sondern in der Reihenfolge der Beantragung, also nach Eingangsdatum und Uhrzeit der Antragstellung, ausgewählt. Es ist also um Punkt 13 Uhr Schnelligkeit gefragt!

Die Europäische Kommission hat zu diesem Prozess eine deutschsprachige FAQ-Seite zusammengestellt. Dort finden Sie alles Wesentliche aufbereitet, u.a. welche Dokumente bereitgestellt werden müssen und welche technischen Anforderungen bei der Umsetzung erwartet werden.

Einen Überblick gibt Ihnen auch ein Faktenblatt auf unserer Homepage.

Beim Förderaufruf im November 2018 hatten sich 13.000 Gemeinden aus ganz Europa auf 2.800 Gutscheine beworben. Aus der Metropolregion FrankfurtRheinMain waren dabei zahlreiche Kommunen erfolgreich.

 

 

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