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01.07.2020

Ratspräsidentschaft: Verantwortung für Kompromisse

Foto Europaviertel Brüssel
Foto Europaviertel Brüssel

Es ist ein besonderes Ereignis, weil es in der EU der 27-Staaten nur alle 13 Jahre passiert: Am 1. Juli 2020 übernimmt Deutschland zum ersten Mal seit 2007 wieder die EU-Ratspräsidentschaft. Aber was bedeutet das eigentlich? Und warum ist das gerade jetzt besonders spannend?

Eines steht jedenfalls fest: Die Herausforderungen im kommenden Halbjahr kaum größer sein: Unter dem Motto „Gemeinsam. Europa wieder stark machen" werden das Krisenmanagement und der wirtschaftliche Wiederaufbau im Zuge der COVID-19-Pandemie im Vordergrund der deutschen Ratspräsidentschaft stehen. Aber auch die Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), dem Haushalt der EU für die Jahre 2021-2027, und die Aushandlung eines Vertrags über die zukünftigen Beziehungen der EU zu Großbritannien müssen unter deutscher Ratspräsidentschaft bis Ende des Jahres zu einer Einigung gelangen. Damit die neuen EU-Förderprogramme 2021 rechtzeitig starten können und es keinen Brexit durch die Hintertür gibt, kommt es also auf die Vermittlungsfähigkeit der Bundesregierung an. Inhaltlich möchte die deutsche Ratspräsidentschaft in ihren Impulsen u. a. einen Fokus auf die Themen Klimaschutz, Digitalisierung und Europas Rolle in der Welt setzten – Schwerpunkte, die auch für die Metropolregion FrankfurtRheinMain von großer Bedeutung sind.

 Konkret wird die Bundesregierung für ein halbes Jahr den Vorsitz im Rat der Europäischen Union, also der „Staatenkammer“ im EU-Gesetzgebungsprozess inne haben. Wenngleich dies mit keinen besonderen formellen Kompetenzen verbunden ist, besteht die besondere Rolle darin, die Diskussionen zwischen den Mitgliedstaaten auf EU-Ebene vorzubereiten und als Prozessverantwortlicher einem tragfähigen Kompromiss unter den Mitgliedstaaten und in den anschließenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament zuzuführen. Diese Aufgabe wird in einer festgelegten Reihenfolge von Staat zu Staat weitergegeben. Damit eine gewisse Kontinuität gewahrt bleibt, sprechen sich immer drei aufeinanderfolgende Ratspräsidentschaften inhaltlich besonders eng ab. Im konkreten Fall die deutsche, die portugiesische und die slowenische Regierung.

 Aber Achtung Verwechslungsgefahr: In der EU gibt es nämlich einen weiteren „Ratspräsidenten“, den Vorsitzenden des Europäischen Rates, Belgiens Ex-Premier Charles Michel. Dieser ist auf fünf Jahre gewählt und leitet die Treffen der Staats- und Regierungschefs. Anders als die gesetzgeberische Rolle des Rates der Europäischen Union (in dem die nationalen Fachminister jeweils als „Umweltrat“, „Verkehrsrat“, Wirtschaftsrat“ etc. zusammenkommen), ist die Runde von Michel keine formelle EU-Institution. Dennoch werden in diesem informelleren Setting die zentralen Weichenstelllungen von den „Chefs“ der Mitgliedstaaten getroffen.

Zum Programm und den Schwerpunkten der deutschen Ratspräsidentschaft gibt es auch eine Infoseite.

 

 

 

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