Wohnungspolitik auf europäischer Ebene?
Kann die EU auch Einfluss auf die Wohnungspolitik ausüben? Eigentlich sind hierfür doch im Sinne des Subsidiaritätsprinzips die Mitgliedstaaten und deren Umsetzungsebenen zuständig? Das stimmt, die EU hat keine formelle Kompetenz im Bereich des Wohnens. EU-Gesetzgebungen können jedoch sehr wohl erheblichen Einfluss auf die lokalen und nationalen Wohnungssysteme ausüben.
Welche Gesetzgebungen das sein können, erklärt das Europabüro in einem Faktenblatt: Dazu gehören z. B. die Schwerpunktthemen Europäisches Beihilfe- und Vergaberecht sowie technische Vorgaben aus dem Bereich Umwelt-, Klima- und Energiepolitik. In seinem Faktenblatt geht das Europabüro auch auf Beispiele aus der EU-Förderpolitik ein und zeigt auf, welche Aktivitäten und Initiativen der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments geplant sind.
Eine aktuelle Initiative der Europäischen Kommission ist der „Plan für bezahlbaren Wohnraum“. Das Europabüro begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission, europäische Gesetzgebungen und Initiativen, die für das Wohnungswesen in den Mitgliedstaaten relevant sind, besser aufeinander abzustimmen und zu koordinieren. Der von der Kommission angekündigte Plan könnte in diesem Sinne dazu beitragen, die Herausforderungen im Wohnungssektor effektiver anzugehen.
In einer Stellungnahme regt das Europabüro zudem verschiedene Vereinfachungen im EU-Beihilfe- und Vergaberecht sowie bei EU-Klima- und Energiegesetzgebungen an, um Hemmnisse beim Wohnungsbau zu verringern. Ferner macht es Vorschläge zu Förderansätzen und präsentiert Lösungsansätze aus der Region zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums.