Einheitliches digitales EU-Zugangstor: Jetzt wird es konkret
Eine einheitliche digitale Plattform für alle 27 EU-Mitgliedstaaten, auf der 21 zentrale Verwaltungsvorgänge erledigt werden können – das klingt nach einer Zukunftsversion?
Nicht mehr lange: Die EU-Gesetzgeber vereinbarten bereits vor einem Jahr, im Spätherbst 2018, ein solches europäisches „einheitliches digitales Zugangstor“ einzuführen. Die Geburtsregistrierung, eine Adresse ändern, eine Krankenversicherungskarte beantragen, ein KFZ anmelden oder ein Unternehmen gründen – insgesamt 21 Verwaltungsverfahren in der EU können künftig über dieses Portal abgewickelt werden.
Das einheitliche Zugangstor soll Ende 2023 vollständig einsatzbereit sein. Das heißt, die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung müssen nun geschaffen werden. Entsprechende Vorgänge gilt es also in allen zuständigen Verwaltungen zu digitalisieren und in jeweils einer zentralen nationalen Plattform miteinander zu vernetzen. Das EU-Portal wird dann die 27 nationalen Plattformen zusammenführen. Dabei soll auch das „once-only“-Prinzip umgesetzt werden – das bedeutet, entsprechende Nachweise müssen künftig europaweit nur einmal digital vorgelegt werden.
Wie das alles konkret funktioniert, gab die EU-Kommission nun in entsprechenden Leitlinien für die Umsetzung bekannt. Alle wesentlichen Informationen zum einheitlichen digitalen Zugangstor haben wir für Sie in einem Faktenblatt zusammengefasst.