Es wird konkret: EU-Klimaschutzpaket und LIFE-Förderaufrufe
Jetzt wird es ernst: die Europäische Kommission veröffentlichte am 14. Juli 2021 ihre konkreten Vorschläge, wie sie die neuen EU-Klimaschutzziele konkret umsetzen möchte. Das vorgelegte Paket enthält sowohl Neufassungen bestehender Rechtsakte als auch ganz neue Gesetzgebungsvorschläge. Ziel ist es, damit das erst vor wenigen Wochen zwischen Rat und Parlament vereinbarte EU-Klimaschutzgesetz (EU/2021/1119) zu realisieren: Dieses möchte Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinenten machen und auf diesem Wege die CO2-Emissionen der EU bereits bis 2030 um 55 % reduzieren.
Das „Fit für 55“-Paket umfasst zwölf Einzelvorschläge, neben einem neuen Emissionshandelssystem für die Treib- bzw. Brennstoffversorgung, einer neuen verschärften Lastenteilung bei der Emissionsreduktion zwischen den Mitgliedstaaten oder einem CO2-Grenzausgleichssystems u. a.:
- Eine neue Verordnung über eine Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, mit der die Mitgliedstaaten zu konkreten Ausbauzielen bei den Ladepunkten für E-Mobilität und Wasserstoff verpflichtet werden sollen.
- Neue CO2-Emissionsgrenzwerte für PKW und leichte Nutzfahrzeuge. Dabei wird u. a. vorgeschlagen, dass Neuwagen ab 2035 gar keine Schadstoffe mehr direkt ausstoßen dürfen – was einem faktischen Verbot des Verbrennermotors gleichkommen würde.
Besonders kommunal und regionalrelevant sind außerdem:
- Eine neue Richtlinie über Erneuerbare Energien, welche den europäischen Zielwert für Energie aus erneuerbaren Quellen bis 2030 auf 40 % anhebt.
- Eine neue Richtlinie zur Energieeffizienz, mit der die Mitgliedstaaten zu einer deutlich ambitionierteren Energieeinsparung pro Jahr verpflichtet werden sollen. Außerdem würde die öffentliche Hand jährlich 3 % ihres Gebäudebestandes verpflichtend renovieren müssen.
- Eine neue Verordnung über Landnutzung, Forstwirtschaft und Landwirtschaft, die erstmals ein EU-Gesamtziel für den CO2-Abbau durch „natürliche Senken“ im Umfang von 310 Mio. Tonnen CO2 bis 2030 festlegen würde. Dazu sollen u. a. 3 Millionen Bäume neu gepflanzt werden.
Diese Richtlinien und Verordnungen müssen nun sowohl im Europäischen Parlament als auch im Rat der Europäischen Union als Vertretung der Mitgliedstaaten diskutiert werden. Die jeweiligen Kommissionsvorschläge können erst Realität werden, wenn sich die beiden genannten gesetzgebenden Institutionen in allen Details auf gleichlautende Rechtstexte einigen und diese demokratisch beschließen.
Detaillierte Informationen zum "Fit für 55"-Paket haben wir in einem Faktenblatt für Sie aufbereitet.
Parallel öffneten außerdem die ersten Förderaufrufe im neuen EU-Umwelt- und Klimaschutzprogramm LIFE 2021-2027. Bis zum 30. November 2021 können sich Interessierte mit Vorhaben zur Energiewende, Umweltschutz- und Biodiversität, Klimaschutz- und Klimaanpassung sowie Kreislaufwirtschaft auf eine europäische Kofinanzierung bewerben. Die genauen thematischen Schwerpunkte sind dem Arbeitsprogramm zu entnehmen. Mehr Informationen finden sich außerdem auf unserer Fördermittelseite.