Fit for 55: Einigung zu RED, EED und AFIR
Ein gutes Jahr vor der nächsten Europawahl haben sich die EU-Institutionen auf drei wesentliche Bausteine des Fit for 55-Pakets zur Umsetzung des Europäischen Grünen Deals geeinigt: Die dritte Richtlinie über erneuerbare Energien (RED), die überarbeitete Energieeffizienzrichtlinie (EED) und eine neue Verordnung über eine Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) bringen zu diesen Schwerpunktbereichen des Klimaschutzes nicht nur ambitioniertere europäische Ziele mit sich, sondern beinhalten auch direkt kommunal- und regionalrelevante Verpflichtungen.
Die RED visiert für 2030 einen verbindlichen Anteil von 42,5 % aus erneuerbaren Quellen am Gesamtenergieverbrauch in der EU an, der indikativ bis 45 % ansteigen kann. Für die Nutzung Erneuerbarer in den verschiedenen Sektoren werden für 2030 spezifischere Ziele formuliert, wie bspw. die Reduzierung der „Treibhausgasintensität“ im Verkehrsbereich um 14,5 % inklusive Nutzung von mindestens 5,5 % an Biokraftstoffen, erneuerbarem Wasserstoff oder Refuels. Von besonderem Interesse ist die Bestimmung, dass der Ausbau von erneuerbaren Energien-Anlagen als übergeordnetes öffentliches Interesse bestimmt und eine Maximaldauer für entsprechende Genehmigungsverfahren vorgesehen wird. Die Mitgliedstaaten sollen außerdem sogenannte „Renewables go to“-Gebiete ausweisen, in denen u. a. die Umweltprüfung beim Bau neuer Anlagen verkürzt werden kann.
Die EED sieht ein EU-Energieeinsparungsziel von 11,7 % bis 2030 im Vergleich zum 2020er-Projektionsszenario und ein rechtlich bindendes Endenergieverbrauchsziel von 763 Megatonnen Öleinheiten vor. Der öffentliche Sektor wird zu einer jährlichen Energieeinsparung von 1,9 % verpflichtet, für Kommunen unter 50.000 EW wird diese Vorgabe ab 2027 gelten, für Kommunen unter 5.000 EW ab 2030. Jährlich müssen hierzu unter bestimmten Ausnahmen 3 % der Grundfläche aller geheizten und gekühlten Gebäude über 250 m2 im Besitz öffentlicher Stellen auf den Standard eines fast oder vollständigen Nullemissionsgebäudes saniert werden sowie alle Kommunen über 45.000 Einwohner einen kommunalen Wärmeplan erstellen. Außerdem werden erstmals Bestimmungen zur Energieeffizienz in Rechenzentren eingeführt, die sich v. a. auf Transparenzpflichten und die Nutzung von Abwärme beziehen.
Die AFIR wiederum legt verbindliche europäische Ziele u. a. für den Auf- und Ausbau von E-Ladepunkten sowie erstmals auch für Wasserstofftankstellen fest. Entlang zentraler europäischer Verkehrskorridore (TEN-V) und in städtischen Knotenpunkten müssen die Mitgliedstaaten bis 2025 und bis 2030 anwachsend entsprechende Lade- bzw. Tankmöglichkeiten für PKW und LKW gewährleisten. Ein weiteres Ziel für die insgesamt in den Mitgliedstaaten verfügbare E-Ladekapazität wird an die Anzahl der zugelassenen E-Autos gekoppelt. Einheitliche Standards für den Bezahlvorgang (bspw. Direktzahlung via Kreditkarte) sollen das Laden und Tanken für den Nutzer erleichtern.
Alle drei Rechtsakte werden nun zeitnah final vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament bestätigt und im Laufe des Frühsommers 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die AFIR tritt als Verordnung anschließend direkt in Kraft, während die RED und EED binnen zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden müssen.