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19.07.2024

Faktenblatt informiert zur aktualisierten TEN-V-Verordnung

Hauptbahnhof_FFM Europabüro FrankfurtRheinMain © Europabüro FrankfurtRheinMain
Hauptbahnhof_FFM
Europabüro FrankfurtRheinMain © Europabüro FrankfurtRheinMain

Es gibt Neuigkeiten aus dem Bereich Verkehr: Am 18. Juli 2024 sind die aktualisierten Leitlinien des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) in Kraft getreten. Das Europabüro hat die Bestimmungen in einem neuen Faktenblatt zusammengefasst und erläutert darin zudem deren Auswirkungen und Möglichkeiten für Kommunen.

Die TEN-V-Verordnung setzt den Rahmen für den Aufbau einer kohärenten und modernen europaweiten Verkehrsinfrastruktur. Nach rund zweijährigen Verhandlungen hatten sich das Europaparlament und der Rat der EU bereits im Dezember 2023 auf eine Überarbeitung der Leitlinien geeignet, die die Mitgliedstaaten nun schrittweise umsetzen.

Zwei wesentliche Neuerungen betreffen die Metropolregion FrankfurtRheinMain: Zukünftig werden nicht mehr nur zwei, sondern drei der neun transeuropäischen Verkehrskorridore durch die Region führen. Ebenso werden Großstädte unter der Definition der „städtischen Knoten“ aufgewertet. Hiermit verbunden sind neue Anforderungen für die Städte ab 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner, aber auch neue Möglichkeiten. Näheres dazu gibt’s im Faktenblatt.

Das Europabüro hatte gemeinsam mit dem europäischen Netzwerk POLIS die Verhandlungen begleitet und bereits zum Kommissionsvorschlag in 2022 ein erstes Faktenblatt herausgebracht, um frühzeitig die Großstädte in der Region zu den Änderungen zu informieren.

Faktenblatt zur TEN-V-Verordnung lesen

 

 

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