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01.11.2018

WiFi4EU-Beantragung am 7. November 2018 möglich

iStock-115042621-Parlament-Bruecke-RGB-web iStock © mozcann
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Die Antragstellung für WiFi4EU wird ab dem 7. November 2018 um 13 Uhr MEZ möglich sein. Nachdem die Europäische Kommission den ersten Aufruf im Frühsommer wegen technischer Probleme annulliert hatte, wurde nun dieses neue Datum für den Start des EU-Förderprogramms zur Einrichtung kommunaler WiFi-Hotspots bekannt gegeben. Die Vergabe der Förderzuschläge erfolgt nach dem „Windhund-Prinzip“. Eine schnelle Antragstellung ist deshalb unbedingt empfehlenswert.

Um einen Antrag stellen zu können, ist eine Vorregistrierung erforderlich. Diese ist auf dem Internetportal der Kommission www.wifi4eu.eu möglich. Gemeinden, die sich bereits für den Förderaufruf im Mai 2018 registriert hatten, können ihren Zugang erneut nutzen und bei Bedarf auch aktualisieren. Der Förderzuschuss beträgt pro Projekt 15.000 Euro in Form eines Gutscheins. Weitere Möglichkeiten zur Antragstellung sind anschließend im halbjährlichen Rhythmus geplant.

Alle wichtigen Informationen zur Registrierung, zur Antragstellung und zum Verfahren nach dem Erhalt eines Förderzuschlags haben wir für Sie in unserem Faktenblatt WiFi4EU zusammengefasst.

 

 

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