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Bürgerbeteiligung und Teilhabe (Ex-Efbb)

Die Stärkung von Bürgerbeteiligung und demokratischer Teilhabe zur Erhaltung und Weiterentwicklung offener, demokratischer, gleicher und inklusiver Gesellschaften bleibt auch in der Förderperiode 2021-2027 ein wichtiges Anliegen der Europäischen Union. Dies umfasst auch die Unterstützung von Städtepartnerschaften und zivilgesellschaftlicher Begegnungsprojekte.

Diese Ziele werden im Aktionsbereich „Bürgerbeteiligung und Teilhabe“ des neuen Förderprogrammes „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ verfolgt. Konkret sind förderfähig:

  • Projekte zur Bürgerbeteiligung und Stärkung von Teilhabe am demokratischen Leben der EU,
  • Austauschvorhaben zwischen Bürgerinnen und Bürgern verschiedener Mitgliedstaaten, v. a. durch Städtepartnerschaften und Städtenetze,
  • Vorhaben zur Förderung des Geschichtsbewusstseins für die gemeinsame Europäische Vergangenheit und zur Förderung des Verständnisses für die Europäische Union.

Dieser Aktionsbereich setzt das in der Förderperiode 2014-2020 eigenständige Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger" (EfBB) fort.

In den weiteren Teilbereichen des neuen Gesamtprogramms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (engl. Abkürzung CERV) werden außerdem Projekte gefördert, die dem Schutz und der Förderung der europäischen Grundwerte und Rechte, der Nicht-Diskriminierung sowie der Gleichstellung der Geschlechter dienen. Außerdem ist die Bekämpfung von Gewalt, inkl. geschlechterspezifischer Gewalt, ein förderfähiges Ziel.

Die folgenden Informationen konzentrieren sich auf den Aktionsbereich „Bürgerbeteiligung und Teilhabe“.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind alle öffentlichen lokalen und regionalen Behörden oder gemeinnützige Organisationen, Kultur-, Jugend-, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Städte/Gemeinden oder ihre Partnerschaftsausschüsse bzw. Verbände von Städtepartnerschaften.

Budget und Förderhöhe

Das Budget für den Programmbereich „Bürgerbeteiligung und Teilhabe“ beträgt in der aktuellen Förderperiode ca. 366 Millionen Euro.

In allen Bereichen handelt es sich dabei um eine Pauschalförderung, für Städtepartnerschaften beträgt die Höhe des Zuschusses maximal 30.000 Euro.


Voraussetzungen

Im Rahmen des Aktionsbereichs 3 „Bürgerbeteiligung und Teilhabe“ werden 1) Projekte zum europäischen Geschichtsbewusstsein, 2) Bürgerbeteiligung und 3) Austausche zwischen Bürgerinnen und Bürgern verschiedener Länder im Rahmen von Städtepartnerschaften und Städtenetzen unterstützt.

Die genauen Voraussetzungen hängen von den einzelnen Ausschreibungen ab, die im Arbeitsprogramm 2023-2024 zu finden sind. Zu beachten sind dabei insbesondere die im aktuellen Arbeitsprogramm vorgeschriebenen thematischen Schwerpunkte der jeweiligen Teilbereiche.

  • Im Lichte des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine wurde als bereichsübergreifender Schwerpunkt der Schutz der demokratischen Freiheit und der Grundrechte festgelegt.
  • Im Teilbereich europäisches Geschichtsbewusstsein werden u. a. Projekte unterstützt, in deren Rahmen an prägende Erfahrungen der modernen europäischen Geschichte erinnert wird.
  • Im Aktionsbereich „Bürgerbeteiligung und Teilhabe“ liegen Schwerpunkte auf der Debatte zur Zukunft Europas sowie der gesellschaftlichen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Vorzugsweise werden Projekte gefördert, bei denen nicht nur die Meinung der Bürgerinnen und Bürger eingeholt, sondern auch eine praktische Verbindung zum politischen Entscheidungsprozess hergestellt wird. Im Rahmen von Städtepartnerschaften und Städtenetzen sollte ein Fokus auf aktuelle EU-Prioritäten gelegt werden. Förderfähige Projekte befähigen Städte darin, ihre Bürgerinnen und Bürger in Debatten oder Maßnahmen zu Klima- und Umweltthemen inkl. energiebezogener Fragenstellungen sowie zu den Themen Solidarität und Migration einzubinden.

Städtepartnerschaftsvorhaben dauern üblicherweise maximal 12 Monate, während Projekte im Aufruf Städtenetzwerke eine Laufzeit von 12 bis 24 Monaten umfassen sollten.

Für Projekte im Bereich Bürgerbeteiligung sowie Geschichtsbewusstsein ist eine Laufzeit von maximal 24 Monaten vorgeschrieben.

Antragstellung

Die Aufrufe und Bewerbungsunterlagen für alle Teilbereiche des Programms sind auf dem EU Funding & Tenders-Portal der EU-Kommission abrufbar. Projektanträge können elektronisch über dieses Portal eingereicht werden. Ebenso besteht dort die Möglichkeit, potenzielle Projektpartner zu finden.

An Projekten im Bereich Bürgerbeteiligung und Teilhabe müssen Organisationen aus mindestens drei verschiedenen förderfähigen Ländern involviert sein, im Bereich Geschichtsbewusstsein mindestens zwei Organisationen (Antragsteller und Partner) - wobei transnationale Vorhaben bevorzugt werden.

Bei Städtepartnerschaftsprojekten sollten Kommunen aus mindestens zwei förderfähigen Ländern beteiligt sein, von denen mindestens eines ein EU-Mitgliedstaat sein muss. Bei Städtenetzen ist eine Beteiligung von Kommunen aus mindestens fünf förderfähigen Ländern, von denen mindestens drei EU-Mitgliedstaaten sind, notwendig für die Antragstellung.

Weiterführende Informationen

Die Umsetzung des Programms erfolgt zentral über die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA). Beratung gibt es in Deutschland über die Kontaktstelle CERV Deutschland.

Alle wesentlichen Informationen finden sich außerdem im Arbeitsprogramm 2023-2024 zusammengefasst.

Kontakt

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