Neues Faktenblatt zur KI-Verordnung der EU
Welche Auswirkungen und Bedeutung hat die Europäische Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI) für die Kommunen in der Metropolregion FrankfurtRheinMain? Diese Frage erörtert ein neues Faktenblatt des Europabüros anhand der neuen EU-weiten Bestimmungen.
Die EU möchte durch die europäische KI-Verordnung vertrauenswürdige KI im europäischen Binnenmarkt und darüber hinaus fördern. Dazu stellt das Gesetz Regeln für den Umgang mit Risiken, die durch KI-Anwendungen entstehen, auf.
Wie das Faktenblatt zeigt, definiert die Verordnung vier Risikostufen für KI-Systeme: unannehmbares, hohes, begrenztes und minimales Risiko. KI-Anwendungen, die ein unannehmbares Risiko darstellen und Grundrechte offensichtlich verletzen, sind seit dem 2. Februar 2025 in der EU verboten. Für Hochrisiko-KI-Systeme, also KI-Anwendungsfälle mit schwerwiegenden Risiken für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte, ist ein präventives Risikomanagement verpflichtend.
Zudem erklärt das Europabüro, wie Kommunen in ihrer Arbeit von der KI-Verordnung betroffen sind. So sollen Städte, Gemeinden und Landkreise ihre aktuellen KI-Systeme entsprechend der vier Risikostufen prüfen und zudem klären, ob sie als Anbieter oder Betreiber dieser Systeme fungieren. Dabei sind auch die Anwendungsfristen der einzelnen Vorschriften zu beachten.
Lesen Sie unser Faktenblatt zur Umsetzung der KI-Verordnung der EU. Weitere Faktenblätter zu aktuellen europäischen Themen mit Relevanz für Kommunen, wie die EU-Wohnungspolitik und den Europäischen Grünen Deal, finden Sie auf dieser Seite.