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ELER Hessen

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) fördert die Entwicklung der ländlichen Regionen sowie der Land- und Forstwirtschaft. Ziel ist es, einen räumlich und ökologisch ausgewogenen, klimafreundlichen und -resistenten sowie wettbewerbsfähigen und innovativen Agrar- und Forstsektor zu schaffen. Dies beinhaltet auch Unterstützung bei der Verarbeitung und Vermarktung regionaler Erzeugnisse.

ELER Umsetzung durch den GAP-Strategieplan 2023 bis 2027

Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) löst der GAP-Strategieplan für Deutschland die bisherigen regionalen Entwicklungspläne der Bundesländer, so u. a. auch den Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Hessen (EPLR), in der Förderperiode 2023 bis 2027 ab. Die Fördermaßnahmen des Landes Hessen sind künftig Bestandteil des nationalen GAP-Strategieplans.

Die Maßnahmen der 1. Säule der GAP (Direktzahlungen sowie die Marktordnungen) und die der 2. Säule (Entwicklung ländlicher Räume) werden erstmals gemeinsam in einem Programmplanungsdokument programmiert und darüber umgesetzt.

Die Umsetzung der Fördermaßnahmen des ELER liegen weiterhin in der Kompetenz der Bundesländer. Die Förderung im Bereich der Direktzahlungen, die aus dem anderen Agrarfonds, dem EGFL (Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft) finanziert werden, sind wie bisher einheitlich auf nationaler Ebene festgelegt.

Im ELER förderfähig sind folgende Maßnahmen

  • Ökolandbau
  • Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
  • Einzelbetriebliche Förderung Landwirtschaft (AFP)
  • Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe (FID)
  • Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Investitionen in forstliche Infrastrukturen – Forstlicher Wegebau
  • Nicht-produktive wasserwirtschaftliche Investitionen (in FFH-Gebieten)
  • Breitbandausbau im ländlichen Raum
  • Dorfentwicklung
  • Investitionen in die integrierte ländliche Entwicklung (kleine Infrastrukturen, ländlicher Wegebau)
  • LEADER
  • Innovation (EIP-Agri)
  • Zusammenarbeit – Netzwerke und Kooperationen

LEADER

Ein methodischer Ansatz im Rahmen des ELER nennt sich LEADER. Der Begriff leitet sich ab aus dem Akronym des französischen Ausdrucks „Liaison Entre Actions pour le Développement de l‘Economie Rurale“ (Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Das Programm unterstützt Aktionen und Initiativen auf subregionaler Ebene zur Entwicklung von Gemeinden in ländlichen, städtischen und küstennahen Räumen.

Im Rahmen des LEADER werden von 2023 bis 2027 in Hessen 24 Regionen gefördert. Dort erarbeiten lokale Aktionsgruppen unter Einbindung von Kommunen, Fachverbänden und interessierten Bürgerinnen und Bürgern regionale Entwicklungskonzepte, in welchen die wichtigsten Handlungsfelder und Startprojekte benannt werden. Gefördert werden vor allem bauliche und betriebliche Maßnahmen.

Im hessischen Teil der Metropolregion FrankfurtRheinMain gibt es 12 LEADER-Regionen:

Antragsberechtigte

Förderfähig sind je nach Maßnahme landwirtschaftliche Unternehmen oder z. B. auch Gemeinden. Ferner werden im Rahmen der LEADER-Initiative Kommunen, öffentliche Einrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Privatpersonen sowie Verbände und Vereinigungen gefördert.

Budget und Förderhöhe

Insgesamt stehen dem Land Hessen in der Förderperiode 2023-2027 rund 357 Mio. Euro aus dem ELER-Fonds für 12 Maßnahmen/Interventionen sowie darüber hinaus knapp 6,2 Mio. Euro aus dem EGFL-Fonds für 7 Maßnahmen in den zwei Sektorprogrammen Wein und Bienenerzeugnisse zur Verfügung. Für die LEADER-Regionen stehen hessenweit zirka 105 Millionen Euro zur Verfügung.

Voraussetzungen

Die förderfähigen Gebiete im ländlichen Raum werden vom Land Hessen definiert und sind auf einer Karte (ab 2023) dargestellt.

Antragstellung

Anträge sind je nach Priorität und Unterprogramm bis zu bestimmten Stichtagen einzureichen. Eine Übersicht der Stichtage im aktuellen Förderjahr finden Sie hier. Anträge werden in der Regel bei dem Landratsamt gestellt, in welchem der Antragsteller seinen steuerlichen Sitz hat. Bei LEADER-Projekten ist dies die für Dorf- und Regionalentwicklung zuständige Abteilung der Landkreise.

Weiterführende Informationen

Kontakt

In einer Broschüre stellen sich die 24 LEADER Regionen Hessens vor.

Informationen und Kontakte finden sich maßnahmenspezifisch auf den jeweiligen Internetseiten, u. a.

  • auf den Seiten der für die Richtlinien zuständigen hessischen Ministerien:

HMLU 

HMD

  • sowie auf den Seiten der Bewilligungsstellen, u. a.:

Landratsämter

Regierungspräsidium Gießen

Regierungspräsidium Darmstadt: Forsten sowie Fischerei und Weinbau

WIBank


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