ESF+ BUND und Hessen
Hauptziel des ESF Plus ist es, zu einem sozialeren Europa beizutragen und die Europäische Säule sozialer Rechte in die Praxis umzusetzen. Der ESF investiert vor Ort in Maßnahmen, um Menschen bei der Bewältigung wirtschaftlicher und sozialer Herausforderungen zu unterstützen. Die Umsetzung und Verwaltung der Mittel dieses Fonds liegt sowohl beim Land Hessen als auch beim Bund.
ESF Hessen
Beim ESF legt das Land Hessen einen Schwerpunkt auf zwei spezifische Ziele mit insgesamt 11 Programmen.
1. Gleichberechtigter Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung:
- Qualifizierte Ausbildungsbegleitung für Betrieb und Berufsschule,
- Mobilitätsberatungsstellen,
- Bildungscoaches,
- MINT-Berufsorientierung,
- Modellprojekte und regionale Kooperation,
- PuSch- Praxis und Schule Unterstützung für Schülerinnen und Schüler bei der Erreichung des Hauptschulabschlusses,
- Förderung von Grundkompetenzen gering literalisierter Erwachsener,
- Nutzung internationaler Potentiale – Gestaltung der Übergänge vom Studium in den Beruf.
2. Aktive Inklusion und Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit:
- Impulse der Arbeitsmarktpolitik,
- Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen sowie
- Berufsqualifizierende Sprachförderung.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind je nach Förderprogramm unter anderem Landkreise und kreisfreie Städte in Hessen, Zusammenschlüsse von Landkreisen und kreisfreien Städten, SGB II-Träger, Träger der Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung, Wohlfahrtsverbände und gemeinnützige Bildungseinrichtungen sowie hessische Hochschulen.
Budget und Förderhöhe
In Hessen stehen aus Mitteln des ESF+ 169,2 Mio. Euro für die siebenjährige Förderperiode zur Verfügung. Die Maßnahmen werden mit maximal 40 Prozent gefördert.
Voraussetzungen
Antragsteller aus ganz Hessen sind förderfähig. Die Förderung richtet sich nach dem Bedarf der Zielgruppen.
Antragstellung
In der Regel gibt es jährliche Antragsfristen, die sich in den jeweiligen Förderprogrammen unterscheiden. Bei einigen kann sogar laufend ein Antrag gestellt werden. Dieser erfolgt meist elektronisch über das Kundenportal der WIBank. Alle Projektträger müssen sich zunächst dort registrieren.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sonnenberger Straße 2/2a
65021 Wiesbaden
T: +49 611 611 3219 0
Zwischengeschaltete Stelle und Ansprechpartner in der Antragstellung und Umsetzung ist
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Gustav-Stresemann-Ring 9
65189 Wiesbaden
T: +49 611 774 7426
ESF Bund
Zusätzlich zu den von den Bundesländern verwalteten ESF-Programmen bietet der Bund auch Fördermöglichkeiten aus dem ESF für die Förderperiode 2021 bis 2027 an. Dieses Bundes-Programm ESF+ ist auf das Politische Ziel (PZ) 4 "Ein sozialeres und inklusiveres Europa − Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte" ausgerichtet.
Es werden Maßnahmen in folgenden Schwerpunkten gefördert:
- Soziale Inklusion / Armutsbekämpfung;
- Fachkräftesicherung/demografischer, digitaler und grüner Wandel;
- Verbesserung der Bildungschancen Benachteiligter/lebenslanges Lernen;
- Selbstständigkeit und Unternehmertum.
Budget und Förderhöhe
Für die Förderperiode 2021 bis 2027 liegt das Gesamtbudget des Operationellen Programmes (OP) des Bundes bei knapp 2,2 Mrd. Euro. Projektkosten werden bei Projektträgern aus der Metropolregion FrankfurtRheinMain in der Regel mit bis zu 40 Prozent durch den ESF+ gefördert.
Voraussetzungen
Die Förderung aus dem Bundesprogramm ESF+ ist grundsätzlich bundesweit zugänglich. Die ESF+-Förderprogramme in den Bundesländern berücksichtigen darüber hinaus die arbeitsmarktlichen Besonderheiten in der Region.
Antragsberechtigt sind je nach Förderprogramm Landkreise und kreisfreie Städte in Hessen, Zusammenschlüsse von Landkreisen und kreisfreien Städten, SGB-II-Träger, Träger der Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung, Wohlfahrtsverbände und gemeinnützige Bildungseinrichtungen.
Antragstellung
Die ESF+-Programme des Bundes werden von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) administrativ verwaltet. Die fachliche Abwicklung der Förderprogramme liegt bei den zuständigen Ministerien oder von ihnen betreuten Einrichtungen. Bei der Antragstellung sind die Antragsfristen der jeweiligen Förderprogramme zu beachten. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem Z-EU-S (https://www.foerderportal-zeus.de/zeus) zu nutzen.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Die ESF+-Förderprogramme des Bundes werden bundesweit unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) umgesetzt.