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ELER Hessen

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) fördert die Entwicklung der ländlichen Regionen sowie der Land- und Forstwirtschaft. Ziel ist es, einen räumlich und ökologisch ausgewogenen, klimafreundlichen und -resistenten sowie wettbewerbsfähigen und innovativen Agrar- und Forstsektor zu schaffen. Dies beinhaltet auch Unterstützung bei der Verarbeitung und Vermarktung regionaler Erzeugnisse.

EPLR

Der Entwicklungsplan für den Ländlichen Raum (EPLR) verfolgt für die Jahre 2014 bis Ende 2022 drei Hauptziele:

  1. Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Agrar-, Forst- und Ernährungswirtschaft,
  2. Verbesserung der Umweltsituation in Teilräumen mit Problemlagen,
  3. Verringerung der regionalen Unterschiede ländlicher Gebiete.

Er greift dabei alle sechs ELER-Prioritäten auf, die durch die EU-Verordnung möglich sind:  

  1. Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten,
  2. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft und des Generationswechsels in den landwirtschaftlichen Betrieben,
  3. Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette und des Risikomanagements in der Landwirtschaft,
  4. Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung von Ökosystemen, die von der Land- und Forstwirtschaft abhängig sind,
  5. Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Ernährungs- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft,
  6. Förderung der sozialen Eingliederung, der Bekämpfung der Armut und der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten.

LEADER

Ein methodischer Ansatz im Rahmen des ELER nennt sich LEADER. Der Begriff leitet sich ab aus dem Akronym des französischen Ausdrucks „Liaison Entre Actions pour le Développement de l‘Economie Rurale“ (Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Das Programm unterstützt Aktionen und Initiativen auf subregionaler Ebene zur Entwicklung von Gemeinden in ländlichen, städtischen und küstennahen Räumen.

Im Rahmen des LEADER werden bis Ende 2022 in Hessen 24 Regionen gefördert. Dort erarbeiten lokale Aktionsgruppen unter Einbindung von Kommunen, Fachverbänden und interessierten Bürgern regionale Entwicklungskonzepte, in welchen die wichtigsten Handlungsfelder und Startprojekte benannt werden. Gefördert werden vor allem bauliche und betriebliche Maßnahmen.

Antragsberechtigte

Für die ersten fünf der oben genannten Prioritäten sind hauptsächlich landwirtschaftliche Betriebe antragsberechtigt. Ferner werden im Rahmen der LEADER-Initiative Kommunen, öffentliche Einrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Privatpersonen sowie Verbände und Vereinigungen gefördert.

Budget und Förderhöhe

Der EPLR Hessen umfasst rund 659 Millionen Euro an öffentlichen Mitteln, die sich aus EU-, Bundes- und Landesmitteln sowie kommunalen Geldern zusammensetzen. Hinzu kommt  der im Rahmen privater Investitionsmaßnahmen erforderliche Eigenanteil. Für die LEADER-Regionen stehen hessenweit zirka 50 Millionen Euro zur Verfügung. Projekte werden in der Regel mit bis zu 50 Prozent aus dem ELER bezuschusst.

Voraussetzungen

Die förderfähigen Gebiete im ländlichen Raum werden vom Land Hessen definiert und sind auf einer Karte (ab 2023) dargestellt.

Antragstellung

Anträge sind je nach Priorität und Unterprogramm bis zu bestimmten Stichtagen einzureichen. Eine Übersicht der Stichtage im aktuellen Förderjahr finden Sie auf der unten verlinkten Webseite.  Anträge werden in der Regel bei dem Landratsamt gestellt, in welchem der Antragsteller seinen steuerlichen Sitz hat. Bei LEADER-Projekten ist dies die für Dorf- und Regionalentwicklung zuständige Abteilung der Landkreise.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Folgende Lokale Aktionsgruppen gibt es in den anerkannten hessischen LEADER-Regionen rund um die Metropolregion FrankfurtRheinMain:

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