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Life

LIFE ist das Förderprogramm der Europäischen Union für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Ziele des Programms sind unter anderem der Erhalt von Biodiversität und Lebensräumen, die Verminderung von Treibhausgasemissionen und die Anpassung an den Klimawandel. Ebenso soll die Verwaltungspraxis im Umwelt- und Klimabereich verbessert und die Sensibilität für Umweltthemen erhöht werden.

LIFE fördert hierzu innovative Vorhaben in vier Schwerpunktbereichen:

  • Naturschutz und Biodiversität,
  • Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität,
  • Klimaschutz und Klimaanpassung,
  • Energiewende.
Dabei wird jeweils in den Ausschreibungen u. a. zwischen normalen Aktionsprojekten (SAPs), strategisch-integrierten Projekten (SIPs) und Vorhaben der technischen Unterstützung (TAs) unterschieden.

Antragsberechtigte

An dem Programm können sich kommunale, regionale und nationale Behörden beteiligen, ebenso öffentliche Einrichtungen, aber auch juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie kommerzielle und nichtkommerzielle Organisationen.

Budget und Förderhöhe

Das Budget für die Jahre 2021-2027 umfasst ca. 5,4 Milliarden Euro (in laufenden Preisen).

Die Gelder fließen zum größten Teil in die Bereiche Natur und Biodiversität (2,14 Milliarden Euro) sowie Kreislauwirtschaft (1,34 Milliarden Euro). Der Bereich Klimapolitik wird mit 950 Millionen Euro gefördert, für die Energiewende steht knapp 1 Milliarde Euro zur Verfügung.

Die Kofinanzierungsrate der Projekte beträgt derzeit maximal 60 Prozent. Projekte, die Maßnahmen zur Erhaltung der Arten und Lebensräumen umfassen, werden sogar mit 75 Prozent unterstützt.

Voraussetzungen

Umgesetzt wird LIFE durch sogenannten Arbeitsprogramme. Das erste für die Jahre 2021-2024 wurde am 14.07.2021 veröffentlicht und ist online in englischer Sprache abrufbar. Das zweite Programm für der den Zeitraum 2025-27 wird voraussichtlich im November 2024 veröffentlicht.

Die federführenden Projektpartner (im Englischen "lead partner") müssen nicht zwingend andere europäische Partner in ein Projekt einbinden, jedoch ist das von der Europäischen Kommission gewünscht. So erhalten transnationale Konsortien bei der Projektevaluierung zusätzliche Bewertungspunkte.

Antragstellung

Die Projektaufrufe in den einzelnen Schwerpunktbereichen finden in der Regel einmal pro Jahr statt.

Aktuelle Aufrufe für 2024 und 2025 finden Sie hier.

Eine Antragstellung muss zwar nicht zwingend auf Englisch erfolgen. Es wird jedoch empfohlen, Anträge in englischer Sprache auf der Funding and Tenders-Plattform einzureichen.

Weitere Informationen und Kontakt

Alle relevanten Informationen zum LIFE-Programm sind dem Arbeitsprogramm 2021-2024 zu entnehmen oder zusammen mit den konkreten Ausschreibungen online auf der entsprechenden englischsprachigen Informationsseite der zuständigen EU-Agentur CINEA einsehbar.

Für die LIFE-Teilprogramme "Naturschutz und Biodiversität", "Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität", und "Klimaschutz und Klimaanpassung" hat das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) die Beratungsstelle bei der bundeseigenen "Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH" angesiedelt. Für die drei Teilprogramme steht die ZUG gGmbH zur Erstberatung unter den folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Ruth Brauner & Julia Oldenburg


Für das LIFE-Teilprogramm "Energiewende"  übernimmt der Projektträger Jülich die Beratung. Ihre Ansprechpartnerinnen und -partner sind:

Priska Sonntag

Martino Piani

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