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INTERREG NWE

Das Interreg B-Programm für Nordwesteuropa (NWE) hat das Ziel, in transeuropäischen Projekten innovative Konzepte und Lösungen zu entwickeln und umzusetzen. Dabei sollen Entwicklungen und Investitionen in den Regionen angestoßen werden, die über die Projektlaufzeit hinauswirken. Thematisch fokussiert sich das Programm auf fünf Prioritäten:

1. Intelligente Widerstandsfähigkeit für Klima und Umwelt in NWE-Gebieten,
2. Intelligente und gerechte Energiewende,
3. Entwicklung hin zu einer ortsbezogenen Kreislaufwirtschaft,
4. Verbesserung der territorialen Widerstandsfähigkeit im Kooperationsraum NWE durch innovative und intelligente Transformation,
5. Inklusives Nordwesteuropa (Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt).

Innerhalb der fünf Prioritäten gibt es neun spezifische Ziele:

1. Anpassung an den Klimawandel und Katastrophenprävention,
2. Naturschutz, biologische Vielfalt und grüne Infrastruktur sowie Verringerung von Umweltverschmutzung,
3. Energieeffizienz und Verringerung der Treibhausgasemissionen,
4. Erneuerbare Energien,
5. Übergang zu einer kreislauforientierten und ressourceneffizienten Wirtschaft,
6. Forschungs- und Innovationskapazitäten,
7. Effektivität und Inklusivität der Arbeitsmärkte,
8. Gleichberechtigter Zugang zur Gesundheitsversorgung und Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme,
9. Kultur und nachhaltiger Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung und soziale Kohäsion.

Antragsberechtigte

Förderfähig sind nationale, regionale und lokale Behörden, Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Verbände und Kammern, Universitäten und Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, internationale Organisationen sowie Nichtregierungsorganisationen und KMU aus dem festgelegten Kooperationsraum Nordwesteuropa (Abgrenzung s. Rahmenbedingungen).

Budget und Förderhöhe

2021 bis 2027 stehen im Kooperationsraum Nordwesteuropa (NWE) 310 Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung. Der Zuschuss für Projekte beträgt maximal 60 Prozent der Gesamtkosten, eine Kofinanzierung durch private, Landes- und Bundesmittel ist möglich. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel drei Jahre. Gefördert werden hauptsächlich Personal- und Reisekosten, aber auch die Umsetzung kleiner Pilotmaßnahmen sowie die Erstellung von Studien.

Voraussetzungen

Transnationale Projekte können nur in Bezug auf die fünf Prioritäten durchgeführt werden. An einem Projektkonsortium müssen mindestens drei Partner aus mindestens drei Staaten teilnehmen. Mindestens zwei Partner davon müssen aus dem Kooperationsraum NWE kommen.

Die Projektgruppe benennt zunächst einen federführenden Partner (Lead Partner), der die organisatorische, inhaltliche und finanzielle Gesamtverantwortung für das Projekt trägt. Die Partnerstruktur sollte ausgewogen sein und Teilnehmer aus Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft (Quadruple-Helix-Ansatz) umfassen.

Die Projekte laufen in der Regel 36 Monate. Das Projektbudget ist abhängig von Projektzielen, Partnerschaft und Investitionen. Geförderte Aktivitäten sind die Ausarbeitung und Umsetzung gemeinsamer Strategien und Aktionspläne, die Entwicklung, das Testen und Ausweiten von Lösungen sowie der Ausbau von Kapazitäten und Sensibilisierungsmaßnahmen.

Antragstellung

Das Programmsekretariat veröffentlicht ca. alle neun Monate auf seiner Internetseite Projektaufrufe („Calls“).

Vom 15. November 2023 bis zum 21. März 2024 ist ein Förderaufruf für alle fünf Prioritäten geöffnet.

Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig und ist beim Programmsekretariat über das Onlinesystem eMS einzureichen.

Über die Projektanträge entscheidet ein Programmausschuss, der sich aus nationalen und regionalen Vertretern der beteiligten Staaten zusammensetzt. Die deutsche Delegation besteht aus Vertretern des Bundes und der Länder. Von den Projekten wird eine starke Ergebnisorientierung anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren erwartet.

Zum Kooperationsraum NWE gehören neben Teilen von Deutschland (Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Teile von Bayern sowie die Metropolregionen Bremen und Hannover), Belgien, Luxemburg, die Niederlande, der nördliche Teil Frankreichs, Irland sowie die Schweiz.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Die deutsche Kontaktstelle für Interreg NWE ist angesiedelt an der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd des Landes Rheinland-Pfalz.

Ihre Ansprechpartnerinnen sind:

Lorraine Brindel-Schild

T: +49 6321 992553

Nora Crossey

T: +49 6321 992554

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