EU-Kommission will Vergaberecht reformieren
Mit einem jährlichen Beschaffungsvolumen von über 2,5 Billionen Euro, was etwa 15 % der Wirtschaftsleistung der EU entspricht, zählt das öffentliche Auftragswesen zu den wichtigsten wirtschaftspolitischen Instrumenten der Union.
Mit dem Ziel, öffentliche Beschaffungen in der Europäischen Union transparenter, nachhaltiger und strategischer auszurichten, hat die Europäische Kommission am 9. September 2026 einen weitreichenden Vorschlag zur Reform des europäischen Vergaberechts vorgestellt. Die neue Verordnung soll die bisherigen drei EU-Richtlinien zum öffentlichen Auftragswesen aus dem Jahr 2014 ersetzen und künftig unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten.
Um mehr Transparenz und eine höhere Sichtbarkeit für Auftragnehmer zu erreichen, soll eine europäische Plattform für alle Beschaffungen in der EU eingeführt werden, die aus vernetzten und interoperablen eProcurement-Plattformen der EU-Mitgliedstaaten besteht. Die konkrete Ausgestaltung der Plattform will die Europäische Kommission später durch delegierte Rechtsakte und Durchführungsbestimmungen festlegen.
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Vergabekriterien. Künftig soll das „beste Preis-Leistungs-Verhältnis“ zum Regelfall bei öffentlichen Ausschreibungen werden. Qualitätsaspekte wie Umweltverträglichkeit, soziale Standards und Innovationsfähigkeit sollen mindestens 30 Prozent der Bewertung ausmachen. Auch können mit dem Qualitätskriterium „europäische Präferenz“ Mindestanforderungen an den europäischen Ursprung von Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen festgelegt werden. Öffentliche Auftraggeber können nach freiem Ermessen entscheiden, welche Qualitätskriterien anzuwenden sind und in welchem Verhältnis sie bei einzelnen Vergabeverfahren stehen.
Der Verordnungsentwurf sieht zudem vor, dass öffentliche Auftraggeber den Wettbewerb auf Unternehmen aus der EU, aus Vertragsstaaten des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) sowie aus Staaten mit entsprechenden Handelsabkommen beschränken können. Dies soll insbesondere für Vergaben in strategisch sensiblen Bereichen wie Energieversorgung, Verkehr, Telekommunikation und Verteidigung gelten.
Unverändert bleibt nach dem Vorschlag die Ausnahme für In-house-Vergaben und die interkommunale Zusammenarbeit. Diese sollen weiterhin nicht unter die europäischen Vergabevorschriften fallen. Auch die geltenden EU-Schwellenwerte für Ausschreibungen werden durch die Reform nicht verändert.
In den nächsten Monaten werden das Europäische Parlament und der Europäische Rat über den Kommissionsvorschlag verhandeln.
Das Europabüro hatte sich im Vorfeld mit einer Stellungnahme an den Konsultationen der Europäischen Kommission beteiligt und zuletzt im Juni 2026 eine Diskussionsveranstaltung zusammen mit der Region Stuttgart im Europäischen Parlament organisiert, um für die kommunalen Belange der Reform zu werben.
Außerdem hat das Europabüro ein Faktenblatt zur Vergaberechtsreform mit weiteren Informationen zusammengestellt.